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Aktenzeichen: WA1M/GRz/287/2024


Die Kanzlei MB/LAW freut sich mitzuteilen, dass das Verfahren zur Bestätigung des Restrukturierungsplans eines Unternehmers aus der Finanzvermittlungsbranche erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Unternehmer war auf Geldvermittlung und die Gewinnung von Kunden zur Investitionsfinanzierung spezialisiert.

Der Unternehmer führte seit 2005 ein Einzelunternehmen mit Sitz in Warschau. Seit 2005 erbrachte er Finanzvermittlungsleistungen in Kooperation mit einem Leasingunternehmen im B2B-Modell. Seit 2014 bestand die Haupttätigkeit darin, Kunden zur Finanzierung betrieblicher Investitionen zu akquirieren. Das Unternehmen wurde als Einzelunternehmen ohne Angestellte geführt. Zum Vermögen gehörte ein Pkw (geschätzter Wert ca. 40.000 PLN).

Aufgrund des Anstiegs der Sozialversicherungsbeiträge (ZUS) im Jahr 2024 (über 2.700 PLN monatlich), steigender Zinssätze seit 2020 (Einnahmen deckten laufende Verpflichtungen nicht mehr; erhebliche Erhöhung der Kreditraten), hoher Inflation, steigender Lebenshaltungskosten (Miete, Kraftstoff, Unterhalt), eines deutlichen Umsatzrückgangs (Liquiditätsstörungen) sowie drohender Vollstreckungsmaßnahmen, die eine Schuldenspirale auslösen konnten, geriet der Unternehmer ab 2024 in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.

Dank der Tätigkeit des Sachwalters – Rechtsanwalt Michał Burek, LL.M., qualifizierter Restrukturierungsberater, Lizenznr. 1665 – sowie des Unterstützungsteams gelang es, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, die Abstimmung durchzuführen und den Plan anzunehmen. Dies wurde durch Beschluss des Bezirksgerichts Warschau vom 3. Januar 2025 bestätigt.

Im Ergebnis:

  • Sozialversicherungsanstalt (Gruppe 1) – volle Befriedigung der Forderung (einschließlich Zinsen ab Verfahrenseröffnung) in 48 Monatsraten (Raten 1–47 zu je 500 PLN, Rate 48 als Ausgleichszahlung) mit einer 3-monatigen Karenzzeit,
  • übrige öffentlich-rechtliche Gläubiger (Gruppe 2) – Erlass sämtlicher Zinsen und Nebenforderungen; keine Zinsberechnung ab Rechtskraft; Rückzahlung von 100 % des Kapitals in 60 Monatsraten (Raten 1–59 zu 1,65 % des Kapitals, Rate 60 – 2,65 %) mit einer 3-monatigen Karenzzeit,
  • Gläubiger mit Forderungen > 100.000 PLN (Gruppe 3) – Rückzahlung von 100 % des Kapitals, Zinsen und Gebühren in 60 gleich hohen Monatsraten mit variablem Zinssatz (5 % Marge + WIBOR 3M) ab Rechtskraft; 2-monatige Karenzzeit,
  • Gläubiger mit Forderungen zwischen 50.000 und 100.000 PLN (Gruppe 4) – Erlass aller Zinsen und Nebenforderungen; keine Zinsberechnung ab Rechtskraft; Rückzahlung von 100 % des Kapitals in 60 Monatsraten (degressiv-progressive Raten) mit 3-monatiger Karenzzeit,
  • übrige Gläubiger (Gruppe 5) – Erlass aller Zinsen und Nebenforderungen; keine Zinsberechnung ab Rechtskraft; Rückzahlung von 100 % des Kapitals in 60 Monatsraten (degressiv-progressive Raten) mit 3-monatiger Karenzzeit,
  • der Plan wurde gemäß Art. 119 Abs. 3 des Restrukturierungsrechts angenommen – 80,9 % des Werts der abstimmenden Forderungen stimmten zu,
  • die Fortführung der Geschäftstätigkeit in der Finanzvermittlungsbranche wurde gesichert.

Bei Liquiditätsproblemen oder finanziellen Schwierigkeiten laden wir Sie herzlich ein, uns zu kontaktieren.
Wir behandeln jeden Fall individuell und ganzheitlich.
Wir führen Verhandlungen mit Gläubigern, erstellen realistische Restrukturierungsvorschläge und unterstützen Unternehmer aktiv dabei, ihre finanzielle Stabilität zurückzugewinnen.