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Aktenzeichen: GW1G/GRz/19/2024


Die Kanzlei MB/LAW freut sich mitzuteilen, dass das Verfahren zur Bestätigung des Restrukturierungsplans eines Unternehmers aus der Transportbranche – spezialisiert auf den innerstaatlichen Straßengüterverkehr – erfolgreich abgeschlossen wurde.

Der Unternehmer führte seit 2018 ein Einzelunternehmen mit Sitz in Zwierzyn. Im Rahmen der Tätigkeit wurden Transportleistungen innerhalb Polens erbracht. Die Hauptauftraggeber waren Speditionsunternehmen. Der Unternehmer beschäftigte einen Arbeitnehmer in Vollzeit.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie (Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit, häufige Gesetzesänderungen, Unvorhersehbarkeit der Marktsituation, deutlicher Rückgang der Nachfrage nach Transportleistungen, erhebliche Erhöhung der Kraftstoffpreise, Schwierigkeiten bei der Routenplanung), des Kriegsausbruchs in der Ukraine Anfang 2022 (Marktpanik, starker Anstieg der Kraftstoffpreise ohne entsprechende Anpassung der Frachtvergütung, unverhältnismäßiger Anstieg der Betriebskosten), der Kündigung des Vertrags durch einen Hauptauftraggeber (Verlust eines großen Teils der Aufträge und Einnahmen, notwendiger Stellenabbau), der steuerlichen Änderungen im Rahmen des „Polnischen Deals“ (erheblicher Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge, grundlegende Änderung der Abzugsregeln, höhere Verpflichtungen gegenüber ZUS und dem Finanzamt) sowie des Verlusts einer zusätzlichen Einnahmequelle (Wegfall des Arbeitsplatzes der Ehefrau aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Situation) geriet das Unternehmen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.

Dank der Arbeit des Sachwalters – Rechtsanwalt Michał Burek, LL.M., qualifizierter Restrukturierungsberater, Lizenznr. 1665 – sowie des Unterstützungsteams gelang es, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, die Abstimmung durchzuführen und den Restrukturierungsplan anzunehmen. Dies wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Gorzów Wielkopolski vom 4. Juni 2025 bestätigt.

Im Ergebnis:

  • Zakład Ubezpieczeń Społecznych (Gruppe 1) – vollständige Befriedigung der Forderungen (Kapital sowie Zinsen bis zum Restrukturierungsdatum und bis zur Zahlung) in 48 Monatsraten (je 120 PLN monatlich, letzte Rate angepasst) mit einer Karenzzeit von 4 Monaten,
  • übrige Gläubiger (Gruppe 2) – vollständiger Erlass der Zinsen und aller Nebenforderungen, keine weitere Zinsberechnung ab Rechtskraft des Plans, Rückzahlung von 100 % des Kapitals in 48 gleichen Monatsraten mit einer Karenzzeit von 4 Monaten,
  • Bankgläubiger, die nicht unter Gruppe 4 fallen (Gruppe 3) – Erlass der Zinsen und Nebenforderungen, keine weitere Zinsberechnung ab Rechtskraft des Plans, Rückzahlung von 100 % des Kapitals in 72 gleichen Monatsraten mit einer Karenzzeit von 3 Monaten,
  • Bankgläubiger mit Forderungen ≥ 100.000 PLN (Gruppe 4, Gesamtschuldnerschaft mit Ehepartner) – Rückzahlung von 100 % des Kapitals, der Zinsen und Gebühren in 84 gleichen Monatsraten mit variablem Zinssatz (4 % Marge + WIBOR 3M) ab Rechtskraft des Plans, 2 Monate Karenzzeit, gesamtschuldnerische Haftung,
  • positiver „Private-Creditors-Test“ – Gläubigerbefriedigung im Restrukturierungsplan deutlich höher als im Insolvenzverfahren (geschätzte Insolvenzmassekosten: 131.810,75 PLN bei einem Vermögenswert von 71.648,92 PLN – Risiko der Abweisung des Insolvenzantrags nach Art. 13 Abs. 2 Insolvenzgesetz),
  • der Arbeitsplatz des beschäftigten Arbeitnehmers wurde erhalten.

Bei drohenden Liquiditätsproblemen oder finanziellen Schwierigkeiten laden wir Sie ein, Kontakt mit uns aufzunehmen.
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Wir verhandeln mit Gläubigern, erstellen realistische Restrukturierungspläne und unterstützen Unternehmer aktiv bei der Wiederherstellung ihrer finanziellen Stabilität.