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Aktenzeichen: GL1G/GRz/81/2024


MB/LAW freut sich mitzuteilen, dass das Verfahren zur Bestätigung des Restrukturierungsplans für eine Unternehmerin aus der Gastronomie- und Fitnessbranche – tätig als Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – erfolgreich abgeschlossen wurde. Die GbR betrieb ein Restaurant sowie ein Fitnessstudio mit Sauna und Solarium.

Die Unternehmerin trat im April 2024 in die GbR ein. Das Unternehmen betrieb ein gepachtetes Objekt, das beide Bereiche – Restaurant und Fitnessstudio – umfasste. Die angebotenen Dienstleistungen beinhalteten u. a.: Organisation von Veranstaltungen, Catering und Lieferdienste, Mittagsabonnements, Saunabesuche, Solariennutzung, Personal Training, Vermietung von Räumen oder Zelten für private Feiern, gastronomische Stände bei Großveranstaltungen sowie die Organisation von Unterhaltungsabenden.
Insgesamt wurden 7 Personen auf Grundlage von Arbeitsverträgen und zivilrechtlichen Verträgen beschäftigt, mit monatlichen Personalkosten von rund 22.581 PLN.

Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten

Die Schuldnerin trat der GbR in einer Phase bei, in der die Gesellschaft bereits erhebliche finanzielle Probleme hatte. Die Ursachen waren vielfältig:

  • COVID-19-Pandemie – starke Einschränkungen im Gastronomie- und Fitnesssektor, Rückgang der Kundenzahlen und Betrieb unter extrem ungünstigen Rahmenbedingungen.
  • Fehlende ordnungsgemäße Geschäftsführung durch den früheren Mitgesellschafter, insbesondere während der krankheitsbedingten Auszeit der jetzigen Gesellschafterin (keine Warenlieferungen, Nichtzahlung von Löhnen, erschwerte Kommunikation, Verlust des guten Rufs).
  • Krieg in der Ukraine – massiver Anstieg der Energiepreise in Europa und damit sehr hohe Betriebskosten.
  • Deutlicher Rückgang der Kundenanzahl, der die Rentabilität minderte.
  • Schneller Anstieg der Zinssätze, was die Kredit- und Darlehensraten erheblich erhöhte.
  • Steuerliche Änderungen im Rahmen des „Polski Ład“, darunter höhere Krankenversicherungsbeiträge sowie steigende Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung (ZUS) und der Finanzverwaltung.

Ablauf des Restrukturierungsverfahrens und gerichtliche Bestätigung

Durch die Tätigkeit des Restrukturierungsbeauftragten, Rechtsanwalt Michał Burek, LL.M., qualifizierter Restrukturierungsberater (Lizenz Nr. 1665), sowie des gesamten Unterstützungsteams konnte eine Einigung mit den Gläubigern erzielt, die Abstimmung durchgeführt und der Restrukturierungsplan angenommen werden.
Der Plan wurde durch Beschluss des Gerichts vom 29. Januar 2025 bestätigt.

Wesentliche Bedingungen des bestätigten Restrukturierungsplans

1. Öffentlicher Gläubiger (ZUS – Sozialversicherungsbehörde)

  • Vollständige Befriedigung der Forderung innerhalb von 10 Monaten ab Veröffentlichung der Rechtskraftmitteilung.
  • Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter der GbR.

2. Bankgläubiger (ING Bank Śląski S.A.) – gesamtschuldnerische Forderungen der Gesellschafter

  • 3-monatige Karenzzeit,
  • Rückzahlung von 100 % der Forderung, einschließlich Hauptforderung, Nebenforderungen (Verzugszinsen, Gebühren) sowie Zinsen vor und nach dem Stichtag,
  • Rückzahlung in 108 gleichen Monatsraten.

3. Übrige Gläubiger

  • Erlass der Zinsen und sonstigen Nebenforderungen, einschließlich Beitreibungskosten,
  • Keine Verzinsung ab dem Tag der Rechtskraft des Plans,
  • 3-monatige Karenzzeit,
  • Rückzahlung von 100 % der Hauptforderung in 60 Monatsraten:
    • Raten 1–20: je 1 % der Hauptforderung,
    • Raten 21–60: je 2 % der Hauptforderung.

Sollte Ihr Unternehmen von Liquiditätsproblemen oder finanziellen Schwierigkeiten betroffen sein, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bieten eine individuelle, umfassende und praxisorientierte Unterstützung, einschließlich:

  • Verhandlungen mit Gläubigern,
  • Erstellung realistischer Restrukturierungspläne,
  • und aktiver Begleitung beim Wiederaufbau der finanziellen Stabilität.