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Aktenzeichen: PO1P/GRz/201/2024


MB/LAW freut sich mitzuteilen, dass das Verfahren zur Bestätigung des Restrukturierungsplans für eine Unternehmerin aus der Bauwirtschaft – tätig als Mitgesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – erfolgreich abgeschlossen wurde. Die GbR erbrachte umfassende allgemeine Bauleistungen und betrieb zusätzlich eine Autowaschanlage.

Die Unternehmerin war seit 2013 Gesellschafterin der GbR mit Sitz in Lubstów. Das Unternehmen erbrachte umfassende Bauleistungen, vor allem für Auftraggeber in den Niederlanden, die die GbR als Bau-Subunternehmer einsetzten. Die Einnahmen beliefen sich im Jahr 2023 auf ca. 6.204.426 PLN und im Zeitraum Januar–Mai 2024 auf ca. 3.158.973 PLN. Die GbR beschäftigte 25 Arbeitnehmer (monatliche Personalkosten ca. 200.000 PLN).

Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten

Die finanziellen Probleme resultierten aus mehreren Faktoren:

  • COVID-19-Pandemie – Einschränkungen im Bereich der Bauinvestitionen, Rückgang der Bauaufträge.
  • Krieg in der Ukraine – erheblicher Anstieg der Baumaterialpreise in Europa und Rückgang der Investitionstätigkeit.
  • Steigende Beschäftigungs- und Betriebskosten, notwendige Personalreduktionen und geringere Kapazitäten zur Bearbeitung größerer Auftragsvolumina.
  • Schnelle Zinserhöhungen der Polnischen Nationalbank, was die Kredit- und Darlehensraten stark erhöhte.
  • Steuerliche Änderungen im Rahmen des „Polski Ład“, insbesondere bezüglich der Berechnung und Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge sowie steigender Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung (ZUS) und der Finanzbehörden.

Ablauf des Restrukturierungsverfahrens und gerichtliche Bestätigung

Dank der Tätigkeit des Restrukturierungsbeauftragten, Rechtsanwalt Michał Burek, LL.M., qualifizierter Restrukturierungsberater (Lizenz Nr. 1665), sowie des gesamten Unterstützungsteams konnte eine Einigung mit den Gläubigern erzielt, die Abstimmung erfolgreich durchgeführt und der Restrukturierungsplan angenommen werden.

Der Plan wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Poznań – Stare Miasto vom 12. November 2024 bestätigt.

Wesentliche Regelungen des bestätigten Restrukturierungsplans

  • Besicherte Gläubiger (Bank und Investmentfonds): vollständige Rückzahlung gemäß den Tilgungsplänen der Kredit- und Investitionsverträge.
  • Sozialversicherungsbehörde (ZUS): vollständige Rückzahlung der Forderung einschließlich Zinsen in 48 Monatsraten, mit 2 Monaten Karenzzeit.
  • Vollständiger Erlass von Zinsen, Gerichts- und Vollstreckungskosten sowie weiteren Nebenforderungen für die übrigen Gläubiger.
  • Rückzahlung von 70 % der Hauptforderung an die übrigen Gläubiger in 60 Monatsraten, ebenfalls mit 2 Monaten Karenzzeit.
  • Der Restrukturierungsplan regelt die gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter der GbR (paralleles Verfahren des zweiten Gesellschafters).
  • Erhalt von 25 Arbeitsplätzen in der GbR.

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