Skip to main content

Aktenzeichen: GL1G/GRz/80/2024


MB/LAW freut sich mitzuteilen, dass das Verfahren zur Bestätigung des Restrukturierungsplans eines Unternehmers, der ein Restaurant sowie ein Fitnessstudio mit Sauna und Solarium betreibt, erfolgreich abgeschlossen wurde.

Der Unternehmer war seit 2021 als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tätig. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit wurde ein gepachtetes Objekt betrieben, das sowohl ein Restaurant als auch ein Fitnessstudio umfasste. Die Hauptkunden waren Restaurantgäste und Mitglieder des Fitnessstudios. Die Pacht umfasste auch die gesamte Ausstattung. Die Einnahmen der GbR beliefen sich im Jahr 2023 auf ca. 740.774 PLN. Das Unternehmen beschäftigte 7 Personen auf Grundlage von Arbeits- und zivilrechtlichen Verträgen, mit monatlichen Personalkosten von rund 22.581 PLN.

Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten

Ende 2023 geriet das Unternehmen infolge mehrerer externer Faktoren in wirtschaftliche Schwierigkeiten:

  • COVID-19-Pandemie – Einschränkungen der Geschäftstätigkeit besonders in der Gastronomie- und Fitnessbranche, Rückgang der Kundenfrequenz sowie notwendige Fremdfinanzierung zur Sicherung der Liquidität.
  • Krieg in der Ukraine – starker Anstieg der Energiepreise in ganz Europa, erhebliche Erhöhung der Betriebskosten.
  • Rückgang der Kundenanzahl, wodurch die Rentabilität sank.
  • Schnelle Erhöhung der Zinssätze, was die Kredit- und Darlehensraten deutlich verteuerte.
  • Steuerliche Änderungen im Rahmen des „Polski Ład“, einschließlich höherer Krankenversicherungsbeiträge sowie steigender Verbindlichkeiten gegenüber der Sozial- und Finanzverwaltung.

Restrukturierungsverfahren und gerichtliche Bestätigung

Dank der Tätigkeit des Restrukturierungsbeauftragten, Rechtsanwalt Michał Burek, LL.M., qualifizierter Restrukturierungsberater (Lizenz Nr. 1665), sowie des Unterstützungsteams konnte eine Einigung mit den Gläubigern erzielt, die Abstimmung durchgeführt und der Restrukturierungsplan angenommen werden.
Die Bestätigung erfolgte durch Beschluss des Gerichts vom 18. November 2024.

Wesentliche Regelungen des bestätigten Restrukturierungsplans

1. Öffentlicher Gläubiger (ZUS – Sozialversicherungsträger)

  • Vollständige Befriedigung der Forderung innerhalb von 10 Monaten ab Veröffentlichung der Rechtskraftmitteilung.
  • Die Forderung war eine gesamtschuldnerische Verbindlichkeit der Gesellschafter der GbR.

2. Bankgläubiger (ING Bank Śląski S.A.) – gesamtschuldnerische Forderungen

  • 3-monatige Karenzzeit,
  • Rückzahlung von 100 % der Forderung, einschließlich Hauptforderung, Nebenforderungen (Verzugszinsen, Gebühren) sowie Zinsen vor und nach dem Stichtag,
  • Rückzahlung in 108 gleichen Monatsraten.

3. Übrige Gläubiger

  • Erlass von Zinsen und Nebenforderungen, einschließlich Kosten der Forderungsbeitreibung,
  • Keine Zinsberechnung ab dem Tag der Rechtskraft des Plans,
  • 3-monatige Karenzzeit,
  • Rückzahlung von 100 % der Hauptforderung in 60 Monatsraten:
    • Raten 1–20: je 1 % der Hauptforderung,
    • Raten 21–60: je 2 % der Hauptforderung.

Sollte Ihr Unternehmen von Liquiditätsproblemen oder finanziellen Schwierigkeiten betroffen sein, kontaktieren Sie uns gerne.
Wir bieten eine individuelle und umfassende Betreuung, einschließlich:

  • Verhandlungen mit Gläubigern,
  • Erstellung realistischer Restrukturierungspläne,
  • Aktive Unterstützung beim Wiederaufbau der finanziellen Stabilität.

MB/LAW hilft Ihnen, Ihr Unternehmen zu schützen und langfristig zu sichern.