Aktenzeichen: LD1M/GRz/90/2024
Die Kanzlei MB/LAW freut sich mitzuteilen, dass das Restrukturierungsverfahren eines Unternehmens aus der Kreativbranche, spezialisiert auf die Herstellung einzigartiger Nachtlampen aus Sperrholz – erfolgreich abgeschlossen wurde.
Der Unternehmer war seit 2017 tätig und produzierte Holz- und Dekorationsartikel, insbesondere handgefertigte Nachtlampen mit kindgerechten Motiven und beleuchteten Logos. Das Produktportfolio wuchs von einigen Basisvarianten auf über 70 verschiedene Designs. Das Geschäftsmodell basierte auf einer Kombination von Produktion und Vertrieb mit Fokus auf hoher handwerklicher Qualität, wobei die Herstellung durch Subunternehmer (B2B) erfolgte. Im Jahr 2023 lag der Umsatz bei ca. 51.054 PLN.
Gründe für die finanziellen Schwierigkeiten:
- COVID-19-Pandemie: dreimonatige Betriebsschließung, eingeschränkte Auslandskontakte, notwendige Fremdfinanzierung zur Liquiditätssicherung,
- „Neuer Steuerpakt“ (Nowy Ład): ZUS-Beiträge abhängig vom Vorjahreseinkommen (bei Einnahmen von 240.000 PLN im Jahr 2021 stieg der monatliche Beitrag auf 2.100 PLN),
- Krieg in der Ukraine: Einbruch des Holzmarktes in Polen, Embargo auf belarussisches Holz, starke Kostensteigerungen,
- Zinsanstieg: deutliche Verteuerung von Krediten und Darlehen,
- Gesundheitliche Probleme (2024): Krebserkrankung mit zusätzlichen, unvorhergesehenen Kosten und neuer Verschuldung.
Infolge dieser Belastungen geriet das Unternehmen in eine finanzielle Krise.
Ergebnis der Restrukturierung:
Durch die Arbeit des gerichtlich bestellten Sachwalters – Rechtsanwalt Michał Burek, LL.M., lizenzierter Restrukturierungsberater (Lizenz Nr. 1665) – sowie des Teams von MB/LAW konnte mit den Gläubigern ein Vergleich erzielt werden. Die Gläubigerversammlung stimmte dem Plan zu, und dieser wurde mit Beschluss des Gerichts vom 11. Februar 2025 rechtskräftig bestätigt.
- Öffentlich-rechtlicher Gläubiger (ZUS): vollständige Tilgung der Forderung innerhalb von 6 Monaten ab Veröffentlichung der Rechtskraft,
- Gesicherter Gläubiger (PKO BP S.A. – Hypothekarkredit): vollständige Rückzahlung von Hauptforderung, Zinsen und Nebenkosten gemäß den bestehenden Vertragsbedingungen,
- Übrige Gläubiger: Erlass von Zinsen und Nebenkosten (einschließlich Inkasso- und Gerichtskosten); keine Verzinsung ab Rechtskraft; Tilgung von 100 % der Hauptforderung in 75 Monatsraten (Raten 1–50: je 1 % der Hauptforderung; Raten 51–75: je 2 %).
Sollte Ihr Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten oder eine finanzielle Krise geraten, wenden Sie sich an uns. Wir behandeln jeden Fall individuell und umfassend – verhandeln mit Gläubigern, entwickeln tragfähige Restrukturierungsvorschläge und unterstützen Unternehmer aktiv bei der Rückkehr zu finanzieller Stabilität.


