Aktenzeichen: KR1S/GRz/71/2024
Die Kanzlei MB/LAW freut sich mitzuteilen, dass das Verfahren zur Bestätigung eines Restrukturierungsplans für einen Landwirt erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Schuldner ist Eigentümer eines seit 2012 bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs (Eigentum erworben durch einen Leibrentenvertrag). Auf den Flächen wurden Getreide und Mais angebaut.
Der Schuldner bewirtschaftete den Hof nicht persönlich – die Arbeit auf dem Feld wurde von seiner Mutter und seinem Cousin übernommen. Die Einnahmen des Schuldners stammten aus Direktzahlungen im Rahmen des EU-Agrarfördersystems sowie aus Pachteinnahmen (Pächterin war die Mutter des Schuldners, eingetragen im ARiMR-System). In den Jahren 2013–2015 arbeitete der Schuldner selbst auf dem Hof, entschied sich jedoch aufgrund seiner Tätigkeit als internationaler Berufskraftfahrer, die Flächen an seine Mutter zu verpachten, während er Eigentümer blieb.
Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten:
- COVID-19-Pandemie: Arbeitsverbot als Fahrer, Einkommensausfall, keine Möglichkeit, laufende Verpflichtungen zu bedienen,
- Aufnahme von kurzfristigen Krediten („Payday Loans“) im Jahr 2023 zur Begleichung bestehender Schulden, die die Situation verschärften,
- Einkünfte aus Pacht und Direktzahlungen reichten nicht aus, um die Verbindlichkeiten regelmäßig zu bedienen.
Ergebnis des Restrukturierungsverfahrens:
Dank der Arbeit des Sachwalters – Rechtsanwalt Michał Burek, LL.M., zugelassener Restrukturierungsberater (Lizenz-Nr. 1665) – sowie des MB/LAW-Teams konnte eine Einigung mit den Gläubigern erzielt, eine Abstimmung durchgeführt und der Restrukturierungsplan am 05.08.2024 durch das Gericht bestätigt werden.
- Forderungen über 100.000 PLN: vollständiger Erlass sämtlicher Zinsen, Gerichts- und Vollstreckungskosten sowie Nebenforderungen bis zur Rechtskraft – Rückzahlung der verbleibenden Forderungen in 108 Monatsraten.
- Forderungen zwischen 40.001 PLN und 100.000 PLN: vollständiger Erlass sämtlicher Zinsen, Gerichts- und Vollstreckungskosten sowie Nebenforderungen bis zur Rechtskraft – Rückzahlung der verbleibenden Forderungen in 72 Monatsraten, mit einem zahlungsfreien Monat zu Beginn.
- Forderungen bis 40.000 PLN: Rückzahlung von Kapital, Zinsen und Nebenforderungen, die bis zur Rechtskraft aufgelaufen sind, in 60 Monatsraten, verzinst mit WIBOR 3M, ebenfalls mit einem zahlungsfreien Monat zu Beginn.
Sollte Ihr landwirtschaftlicher Betrieb oder Unternehmen durch Liquiditätsengpässe oder Überschuldung bedroht sein, wenden Sie sich an uns. Wir behandeln jeden Fall individuell und umfassend: Wir führen Verhandlungen mit Gläubigern, entwickeln tragfähige Restrukturierungspläne und begleiten Unternehmer aktiv zurück zur finanziellen Stabilität.


