Aktenzeichen: RA1R/GRz/26/2023
Die Kanzlei MB/LAW freut sich bekannt zu geben, dass das Verfahren zur Bestätigung des Sanierungsplans eines Unternehmens, das im Vertrieb von Industriechemikalien – insbesondere Schmierstoffen, Klebstoffen und Reinigungsmitteln – tätig ist, erfolgreich abgeschlossen wurde.
Der Schuldner führt das Unternehmen seit dem Jahr 2000 durchgehend unter einer einheitlichen Marke. Die Firma bedient ihre Kunden sowohl stationär als auch im Versandhandel. Zu den Abnehmern zählen überwiegend Industrieunternehmen, darunter bekannte polnische Marken, u. a. ein namhafter staatlicher Waffenhersteller.
Die finanziellen Schwierigkeiten begannen während der COVID-19-Pandemie, als Störungen in den Lieferketten zu monatelangen Verzögerungen bei Bestellungen und einer Verdreifachung der Warenpreise führten. Dies beeinträchtigte die Rentabilität und Planbarkeit der Unternehmensabläufe erheblich. Weitere Belastungen entstanden durch steigende Zinssätze, was zu einem starken Anstieg der Kreditraten führte. Hinzu kamen Zahlungsverzögerungen seitens der Kunden sowie erhöhte Verpflichtungen gegenüber dem ZUS und dem Finanzamt, bedingt durch die Reformen im Rahmen des „Polski Ład“-Programms.
Nach eingehender rechtlich-finanzieller Prüfung durch das Team von MB/LAW, unter der Leitung von Rechtsanwalt Michał Burek, LL.M. (zugelassener Restrukturierungsberater, Lizenz-Nr. 1665), wurde ein Verfahren zur Bestätigung eines Sanierungsplans (PZU) als beste Lösung gewählt.
Es wurden realistische Vergleichsvorschläge und ein klarer Tilgungsplan erstellt und den Gläubigern präsentiert.
Ergebnis des Verfahrens:
- Der Plan wurde von den Gläubigern angenommen und am 13. Oktober 2023 durch das Amtsgericht Radomrechtskräftig bestätigt (Aktenzeichen: RA1R/GRz/26/2023).
- Ein Teil der Zinsen auf Bankverbindlichkeiten wurde vollständig oder teilweise erlassen, je nach Gläubigergruppe.
- Die Hauptforderungen wurden in Raten über bis zu 96 Monate gestreckt.
- Die monatlichen Verpflichtungen des Schuldners wurden deutlich reduziert, was eine regelmäßige und fristgerechte Rückzahlung erleichtert.
Die Zuständigkeit des polnischen Gerichts basierte auf Art. 3 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 – das Verfahren hatte den Charakter eines Hauptverfahrens.
Warten Sie nicht. Wenden Sie sich an MB/LAW.
Wir analysieren jeden Fall individuell, führen Verhandlungen mit Gläubigern, erstellen tragfähige Rückzahlungspläne und verfolgen stets ein Ziel:
Das Unternehmen retten und seine Liquidität wiederherstellen.



