Aktenzeichen: RZ1Z/GRz/49/2023
Die Kanzlei MB/LAW freut sich bekannt zu geben, dass das Verfahren zur Bestätigung eines Restrukturierungsplans für einen Unternehmer aus dem medizinischen Bereich – einen niedergelassenen Kinderarzt in der Woiwodschaft Karpatenvorland – erfolgreich abgeschlossen wurde.
Seit 2004 betrieb der Unternehmer eine medizinische Praxis und kooperierte mit Landkliniken. Die finanziellen Schwierigkeiten begannen infolge eines deutlichen Anstiegs der Zinssätze und monatlichen Kreditraten (etwa 50 % höhere Belastung), was das monatliche Budget erheblich belastete. Hinzu kamen steigende Kraftstoffkosten für Patientenbesuche sowie steuerliche und beitragsrechtliche Änderungen im Rahmen der Reform „Polski Ład“.
Trotz der Ausweitung der Zusammenarbeit mit weiteren Krankenhäusern reichten die Einnahmen nicht aus, um die steigenden Kosten zu decken, was schließlich zu einem Liquiditätsengpass führte.
Nach eingehender Analyse durch das Team von MB/LAW unter der Leitung von Rechtsanwalt Michał Burek, LL.M., zugelassener Restrukturierungsberater, wurde das Verfahren zur Bestätigung eines Restrukturierungsplans (PZU) als geeignete Maßnahme empfohlen.
Ein konkreter Restrukturierungsplan und Umsetzungszeitplan wurden erstellt.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Rzeszów vom 23. August 2023 wurde der Plan rechtskräftig bestätigt.
- Die Gläubiger wurden je nach Höhe ihrer Forderungen in Gruppen eingeteilt,
- Bei einigen Gläubigern wurden Zinsen vollständig erlassen,
- Die Rückzahlung wurde auf 36 bis 72 Monate gestreckt,
- Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Gläubigern (Finanzamt und Sozialversicherung) werden in 48 Ratengezahlt,
- Hypothekenverbindlichkeiten werden gemäß dem bisherigen Tilgungsplan fortgeführt.
Dank der gerichtlichen Bestätigung konnte der Unternehmer seine Verbindlichkeiten in planbaren Raten begleichen und die medizinische Tätigkeit fortführen.
Wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten oder Liquiditätsprobleme haben – wenden Sie sich an MB/LAW.
Wir behandeln jeden Fall individuell.
Unser Team führt Verhandlungen mit Gläubigern, erstellt fundierte rechtliche und finanzielle Analysen und entwickelt Sanierungsvorschläge, die sowohl für Gläubiger akzeptabel als auch für Unternehmer tragfähig sind – für einen echten Neustart und Rückkehr zur finanziellen Stabilität.



