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Aktenzeichen: PO1P/GRz/277/2024


MB/LAW freut sich bekanntzugeben, dass das Verfahren zur Bestätigung eines Restrukturierungsplans für einen Unternehmer aus der Tourismus- und Hotelbranche erfolgreich abgeschlossen wurde. Das Unternehmen betreibt eine Unterkunfts-, Gastronomie- und Schulungseinrichtung.

Der Unternehmer erbrachte Dienstleistungen im Bereich Beherbergung, Gastronomie, Durchführung von Schulungen sowie Organisation von Integrationsreisen. Zu den Hauptkunden gehörten sowohl Privatpersonen auf der Suche nach Erholung als auch Unternehmen, die Geschäftsreisen und Teamevents für ihre Mitarbeiter organisierten.

Aufgrund der verlängerten Bauarbeiten an einem wichtigen Investitionsprojekt (Umbau alter Holzhäuser zu modernen Nutzgebäuden), eines starken Anstiegs der Preise für Baumaterialien und Handwerksleistungen, einer fehlerhaft ausgeführten elektrischen Installation mit hohen Nachbesserungskosten sowie einer monatelangen Verzögerung bei der Aufnahme des vollständigen Dienstleistungsangebots (keine Möglichkeit zur Erbringung gastronomischer Leistungen, Organisation von Veranstaltungen, Schulungen und Workshops) geriet das Unternehmen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.

Dank der Arbeit des Sachwalters – Rechtsanwalt Michał Burek, LL.M., Qualifizierter Restrukturierungsberater, Lizenznr. 1665 – sowie seines Support-Teams konnten Einigungen mit den Gläubigern erzielt, die Abstimmung durchgeführt und der Restrukturierungsplan angenommen werden. Der Plan wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Poznań – Stare Miasto vom 06.05.2025 rechtskräftig bestätigt.

Wesentliche Ergebnisse des Restrukturierungsplans

  • Finanzierung des Restrukturierungsplans durch den Verkauf von Anteilen an einer Auslandsimmobilie (Berlin, Deutschland) sowie aus laufender Geschäftstätigkeit.
  • Vollständiger Erlass der Verzugszinsen und Nebenforderungen für die Gläubiger der Gruppen 4 und 5.
  • Keine weitere Zinsberechnung für ungesicherte Gläubiger ab Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses.

Gruppe 1 – Hypothekarisch gesicherter Gläubiger (Bank)

  • Zahlung der ersten Rate in Höhe von 700.000 PLN nach einer 4-monatigen Karenzzeit,
  • anschließend Rückzahlung des Restbetrags in 120 Monatsraten zuzüglich Zinsen,
  • Bestellung zusätzlicher hypothekarischer Sicherheiten.

Gruppe 2 – Hypothekarisch gesicherter Gläubiger (Privatperson)

  • Rückzahlung in 60 Monatsraten zu den bisherigen Vertragsbedingungen nach einer 4-monatigen Karenzzeit.

Gruppe 3 – Sozialversicherungsanstalt (ZUS)

  • Vollständige Befriedigung der Forderungen in 60 Monatsraten zu mindestens 240 PLN je Rate nach einer 4-monatigen Karenzzeit.

Gruppe 4 – Gläubiger mit Forderungen ≥ 10.000 PLN

  • Rückzahlung von 75 % der Hauptforderung in 120 gleichen Monatsraten nach einer 4-monatigen Karenzzeit.

Gruppe 5 – Übrige Gläubiger

  • Rückzahlung von 75 % der Hauptforderung in 48 gleichen Monatsraten nach einer 4-monatigen Karenzzeit.

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