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Aktenzeichen: WA1M/GRz/286/2024


Die Kanzlei MB/LAW freut sich mitzuteilen, dass das Verfahren zur Bestätigung des Restrukturierungsplans einer Unternehmerin aus der Versicherungs- und Kreditvermittlungsbranche – spezialisiert auf Kreditvermittlung, Versicherungsvermittlung sowie HR-Dienstleistungen – erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die Unternehmerin führte seit 2021 ein Einzelunternehmen als Versicherungsagentin und Kreditvermittlerin mit Sitz in Legionowo. Im Rahmen ihrer Tätigkeit erbrachte sie Kredit- und Versicherungsvermittlungsdienste für Privatpersonen, Einzelunternehmer sowie Handelsgesellschaften. Seit 2024 bot sie zusätzlich HR-Dienstleistungen, insbesondere Personalrekrutierung, für ein anderes Unternehmen an.

Aufgrund der Zusammenarbeit mit einem neuen Geschäftspartner (die Zusammenarbeit brachte nicht die erwarteten Ergebnisse, während der Zeitaufwand sehr hoch war), der Aufnahme einer Kooperation mit einem bekannten Versicherer im September 2023 (umfangreiche Schulungen und Prüfungen, danach relativ geringe Einnahmen im Verhältnis zum Zeitaufwand), verschiedener Versuche der Einkommensdiversifizierung (ohne erwarteten finanziellen Erfolg trotz hoher Arbeitsbelastung) sowie einer Verschlechterung der psychischen Gesundheit (Beginn einer psychiatrischen Behandlung im Jahr 2023, psychische Belastung erschwerte die Geschäftsausübung erheblich) geriet die Unternehmerin ab Juli 2023 in finanzielle Schwierigkeiten.

Dank der Arbeit des Sachwalters – Rechtsanwalt Michał Burek, LL.M., qualifizierter Restrukturierungsberater, Lizenznr. 1665 – sowie des Unterstützungsteams gelang es, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, die Abstimmung durchzuführen und den Restrukturierungsplan anzunehmen. Dies wurde durch Beschluss des Amtsgerichts für die Hauptstadt Warschau vom 16. Juli 2025 bestätigt.

Im Ergebnis:

  • Bankgläubiger mit Forderungen ≥ 35.000 PLN (Gruppe 1) – Erlass der Zinsen und Nebenforderungen, Rückzahlung von 100 % des Kapitals in 86 gleichen Monatsraten mit einer Karenzzeit von 2 Monaten,
  • Leasinggläubiger (Gruppe 2) – vollständiger Erlass der Zinsen, Gerichts-, Vollstreckungs- und sonstigen Nebenforderungen, Rückzahlung von 70 % des Kapitals in 72 gleichen Monatsraten mit einer Karenzzeit von 2 Monaten,
  • Zakład Ubezpieczeń Społecznych (Gruppe 3) – vollständige Befriedigung der Forderung (Kapital und Zinsen bis zum Restrukturierungsdatum und bis zum Zahlungstag jeder Rate) in 84 gleichen Monatsraten mit einer Karenzzeit von 2 Monaten,
  • Finanzamt (Gruppe 4) – vollständiger Erlass der Zinsen und Nebenforderungen, Rückzahlung von 60 % des Kapitals in 24 gleichen Monatsraten mit einer Karenzzeit von 2 Monaten,
  • privatrechtliche Gläubiger mit Forderungen > 10.000 PLN (Gruppe 5) – vollständiger Erlass der Zinsen, Gerichts-, Vollstreckungs- und sonstigen Nebenforderungen, Rückzahlung von 60 % des Kapitals in 72 gleichen Monatsraten mit einer Karenzzeit von 2 Monaten,
  • privatrechtliche Gläubiger mit Forderungen ≤ 10.000 PLN (Gruppe 6) – vollständiger Erlass der Zinsen, Gerichts-, Vollstreckungs- und sonstigen Nebenforderungen, Rückzahlung von 60 % des Kapitals in 24 gleichen Monatsraten mit einer Karenzzeit von 3 Monaten,
  • der Plan wurde gemäß Art. 119 Abs. 3 des Restrukturierungsgesetzes angenommen – 91,29 % der stimmberechtigten Forderungen stimmten zu,
  • die Fortführung der Tätigkeit im spezialisierten Bereich der Finanzvermittlung wurde ermöglicht.

Bei drohenden Liquiditätsproblemen oder finanziellen Schwierigkeiten laden wir Sie ein, Kontakt mit uns aufzunehmen.
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Wir verhandeln mit Gläubigern, erstellen realistische Restrukturierungspläne und unterstützen Unternehmer aktiv bei der Wiederherstellung ihrer finanziellen Stabilität.