Aktenzeichen: WA1M/GRz/253/2024
Die Kanzlei MB/LAW freut sich mitzuteilen, dass das Verfahren zur Bestätigung des Restrukturierungsplans eines Unternehmers aus der Planungsbranche – spezialisiert auf BIM-basierte Planung und Modellierung von gebäudetechnischen Anlagen (Lüftung, Klimatisierung, Sanitär- und Elektroinstallationen) – erfolgreich abgeschlossen wurde.
Das Unternehmen wurde seit Februar 2017 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Warschau betrieben. Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erbrachte die Gesellschaft Planungs- und Modellierungsleistungen für gebäudetechnische Anlagen – mechanisch (Lüftung, Klimatisierung, Heizung, Kälte), sanitär (Wasser, Abwasser, Regenentwässerung) und elektrisch (Beleuchtung, Schwachstrom, Verteilung, Blitzschutz). Die Leistungen wurden überwiegend auf dem polnischen und britischen Markt remote erbracht. Zu den Zielkunden gehörten ausführende Installationsunternehmen sowie Planungsbüros. Die Einnahmen beliefen sich im Jahr 2023 auf 2.792.085,21 PLN und im Zeitraum Januar–März 2024 auf 280.887,06 PLN. Die Gesellschaft beschäftigte 12 Mitarbeiter (Gesamtlöhne ca. 101.637,93 PLN monatlich).
Aufgrund der COVID-19-Pandemie (Störungen im Bau- und Planungsmarkt), steigender Löhne, hoher Inflation, zunehmender Kosten für spezialisierte Software (unerlässlich für BIM-Dienstleistungen), wachsender Schwierigkeiten bei der Kundengewinnung (weniger Aufträge, erheblicher Umsatzrückgang), Liquiditätsstörungen (fehlende Möglichkeit zur Gewinnung neuer Projekte), Kontenpfändungen durch den Gerichtsvollzieher (zugunsten des Finanzamts) sowie weiterer Vollstreckungsmaßnahmen, die eine Schuldenfalle drohten, geriet das Unternehmen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.
Dank der Arbeit des Sachwalters – Rechtsanwalt Michał Burek, LL.M., qualifizierter Restrukturierungsberater, Lizenznr. 1665 – sowie des Unterstützungsteams konnte eine Einigung mit den Gläubigern erzielt, die Abstimmung durchgeführt und der Restrukturierungsplan angenommen werden. Dies wurde durch Beschluss des Amtsgerichts für die Hauptstadt Warschau vom 31. Oktober 2024 bestätigt.
- Zakład Ubezpieczeń Społecznych (Gruppe 1) – vollständige Befriedigung der Forderung (Kapital sowie bis zum Tag des Plans und bis zur Rechtskraft aufgelaufene Zinsen) in 36 gleichen Monatsraten, mit einer Karenzzeit von 3 Monaten,
- übrige Gläubiger (Gruppe 2) – vollständiger Erlass sämtlicher Zinsen und Nebenforderungen, einschließlich Kosten der Forderungsbeitreibung; Rückzahlung von 40 % des Kapitals in 60 Monatsraten (Raten 1–20 je 1 % des Kapitals, Raten 21–60 je 0,5 % des Kapitals – letzte Rate angepasst), 2 Monate Karenzzeit,
- 12 Arbeitsplätze in der Gesellschaft wurden erhalten,
- die Fortführung der Tätigkeit im spezialisierten Planungssektor wurde ermöglicht.
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