Aktenzeichen: KR1S/GRz/51/2023
Die Kanzlei MB/LAW freut sich, den erfolgreichen Abschluss eines Verfahrens zur Bestätigung eines Restrukturierungsplans für ein Unternehmen aus der Immobilienbranche bekanntzugeben.
Die Unternehmerin betreibt ein Einzelunternehmen, das sich auf die Verwaltung, Betreuung und Instandhaltung von Wohnanlagen spezialisiert hat. Während der COVID-19-Pandemie führten Einschränkungen bei der Organisation von Eigentümerversammlungen sowie erschwerte Kontakte zu Bauträgern und Investoren zu erheblichen operativen Problemen. Die Umstellung auf hybrides Arbeiten, die Reorganisation des Büros und ein Rückgang der Teamleistung verschärften die finanzielle Lage zusätzlich.
Nach eingehender Analyse der Unterlagen und einem Interview mit der Schuldnerin empfahl das MB/LAW-Team unter der Leitung von RA Michał Burek, LL.M. (zugelassener Restrukturierungsberater, Lizenz-Nr. 1665) die Einleitung eines Planbestätigungsverfahrens (PZU). Es wurden konkrete Restrukturierungsmaßnahmen und ein realistischer Umsetzungsplan erarbeitet.
Dank effektiver Verhandlungen mit den Gläubigern und dem Einsatz des gerichtlich bestellten Restrukturierungsbeauftragten RA Michał Burek sowie des MB/LAW-Teams wurde der Plan durch das Amtsgericht am 30. Mai 2023 rechtskräftig bestätigt.
- Ein Teil der aufgelaufenen Zinsen wurde erlassen,
- Gesicherte Gläubiger wurden in die Restrukturierung einbezogen,
- Die gesamte Verschuldung wurde in Raten aufgeteilt, was die monatliche finanzielle Belastung der Schuldnerin um über zehntausend Złoty deutlich reduziert hat.
Sollte Ihr Unternehmen unter Liquiditätsproblemen oder Überschuldung leiden, zögern Sie nicht, sich an MB/LAW zu wenden. Wir analysieren jede Situation individuell und wählen zielgerichtete, realistische Restrukturierungsinstrumente.
Das Team unter Leitung von RA Michał Burek verhandelt mit Gläubigern, erstellt fundierte rechtlich-finanzielle Analysen und hilft Unternehmen, einen neuen geschäftlichen Neustart zu ermöglichen.



