Warum MB/AI?
Moderne Unternehmen agieren in einer digitalen Ära, die neben enormen Chancen auch wachsende Bedrohungen im Cyberspace mit sich bringt. Cyberangriffe werden immer komplexer und verbreiteter, und ihre Folgen können verheerend sein – von finanziellen Verlusten über Reputationsschäden bis hin zu rechtlicher Haftung. Laut dem Bericht des polnischen CERT erreichte die Zahl der Cybersicherheitsvorfälle im Jahr 2021 fast 30.000, was einem Anstieg von 182 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Cybersicherheit ist daher zu einem zentralen Bestandteil des Risikomanagements in Unternehmen geworden – heute fragen wir nicht mehr, ob ein Angriff stattfinden wird, sondern wann und ob wir darauf vorbereitet sind.
Unser Bereich MB/AI bietet einen ganzheitlichen Ansatz zum Schutz von Daten und Systemen. Wir verbinden juristisches Fachwissen mit technologischen Kompetenzen, um Ihr Unternehmen vor Cyberbedrohungen zu schützen. Wir beraten Sie beim Aufbau einer mehrschichtigen Sicherheitsstrategie, die den neuesten Standards und Vorschriften entspricht, damit Sie sicher und gesetzeskonform arbeiten können. Für uns ist Cybersicherheit nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch der Menschen, Prozesse und Unternehmenskultur.
Regulatorische Herausforderungen
Neue Technologien und die Digitalisierung haben eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften hervorgebracht, mit denen sich Unternehmer auseinandersetzen müssen. Unser MB/AI-Team unterstützt Sie dabei, sich im Dschungel der Vorschriften zurechtzufinden und rechtliche Verpflichtungen in praxisnahe Lösungen umzusetzen. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Rechtsakte im Bereich Cybersicherheit und Technologien, die sich bereits jetzt oder in naher Zukunft auf die Geschäftstätigkeit auswirken:
NIS2-Richtlinie
Die neue EU-Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS2) erweitert den Kreis der Unternehmen, die den Cybersicherheitsanforderungen unterliegen, erheblich. Sie gilt nicht nur für Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch für viele mittelständische und große Unternehmen aus Branchen wie Transport, Finanzen, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur und digitale Dienste. NIS2 schreibt eine Reihe von Maßnahmen vor – von regelmäßigen Risikoanalysen und der Umsetzung angemessener technischer Schutzmaßnahmen bis hin zur Pflicht, schwerwiegende Vorfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden. Besonders wichtig ist, dass die Richtlinie hohe Geldstrafen bei Nichteinhaltung vorsieht (bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Umsatzes). Wir unterstützen Unternehmen dabei festzustellen, ob sie unter NIS2 fallen, und zeigen, wie sie die neuen Anforderungen erfüllen können (Schulungen, Audits, Dokumentation), bevor die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird (geplant für 2024/2025).
AI Act
Der Artificial Intelligence Act ist eine wegweisende EU-Verordnung, die einen umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz einführt. Die Regulierung basiert auf einem risikobasierten Ansatz und unterteilt KI-Systeme in vier Kategorien: unannehmbares Risiko (verboten, z. B. soziale Scoring-Systeme für Bürger), hohes Risiko (z. B. KI im Gesundheitswesen, Transport, bei der Personalrekrutierung – erlaubt, aber unter strengen Bedingungen), begrenztes Risiko und minimales Risiko. Der AI Act legt Pflichten für Anbieter und Nutzer von KI fest – für Hochrisikosysteme gehören dazu u. a. Anforderungen an die technische Dokumentation, das Datenmanagement, die Transparenz der Algorithmen, die Registrierung in einer speziellen EU-Datenbank, Konformitätsbewertungen sowie die menschliche Aufsicht über die KI.
Anbieter müssen eine Konformitätsbewertung ihrer Lösungen durchführen, bevor diese auf den Markt kommen, während Nutzer (z. B. Unternehmen, die KI intern einsetzen) die Betriebsvorgaben einhalten und die Funktionsweise der Systeme überwachen müssen. Für Verstöße gegen den AI Act sind sehr hohe Strafen vorgesehen (bis zu 30 Mio. EUR oder 6 % des weltweiten Umsatzes).
Unser Team berät Kunden bereits jetzt, wie sie sich auf diese Änderungen vorbereiten können: Wir identifizieren die eingesetzten KI-Systeme, ordnen sie den entsprechenden Risikokategorien zu und entwickeln einen Anpassungsplan an die neuen Vorschriften (KI-Richtlinien, Aufsichtsverfahren, Folgenabschätzungen usw.).
Data Act
Der Data Act ist eine neue EU-Verordnung, die den Umgang mit nicht personenbezogenen Daten in der Wirtschaft grundlegend verändern soll. Ziel ist es, einen fairen Zugang zu Daten zu gewährleisten und die datenbasierte Wirtschaft zu fördern. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass Nutzer von Geräten und Diensten das Recht auf Zugriff auf die von ihnen erzeugten Daten erhalten – beispielsweise soll der Eigentümer einer intelligenten Industriemaschine Zugang zu deren Sensordaten bekommen, die bislang nur dem Hersteller zugänglich waren.
Die Regelung erleichtert zudem den Datenaustausch zwischen Unternehmen (B2B) sowie zwischen Unternehmen und dem öffentlichen Sektor (B2G) in Ausnahmesituationen (z. B. Naturkatastrophen – die öffentliche Verwaltung kann Daten anfordern, die für die Krisenbewältigung relevant sind). Der Data Act verbietet den Missbrauch vertraglicher Überlegenheit in Vereinbarungen über die Datenbereitstellung – sogenannte missbräuchliche Klauseln (die der schwächeren Partei Datenrechte entziehen) sind kraft Gesetzes unwirksam.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erleichterung des Wechsels von Cloud-Dienstleistern – die Verordnung verpflichtet Anbieter, die Übertragung von Kundendaten in eine andere Cloud (Portabilität) zu ermöglichen und Ausstiegsgebühren schrittweise abzuschaffen. Unser Team unterstützt Unternehmen dabei, die neuen Pflichten aus dem Data Act zu verstehen und als Chance zu nutzen – beispielsweise beraten wir IoT-Gerätehersteller bei der Vorbereitung auf die Datenbereitstellung für Nutzer und helfen Nutzern, ihre neuen Rechte wirksam durchzusetzen.
DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit 2018, stellt jedoch für viele Unternehmen weiterhin eine Herausforderung dar. In Zeiten rasant wachsender Technologien (KI, Big Data, Profiling, Online-Marketing) erfordert die Einhaltung der DSGVO kontinuierliche Anstrengungen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der laufenden Sicherstellung der DSGVO-Compliance – von Datenschutz-Audits und der Erstellung der erforderlichen Dokumentation (Datenschutzerklärungen, Verarbeitungsverzeichnisse) bis hin zur Reaktion auf Vorfälle (Datenschutzverletzungen) und der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.
Wir beraten in komplexen Fragen wie der Übermittlung von Daten in Drittländer (z. B. nach dem Schrems-II-Urteil), der Nutzung von Cloud-Diensten, der Mitarbeiterüberwachung oder der Datenaufbewahrung. Zudem unterstützen wir bei der Schulung von Mitarbeitern zu den Grundsätzen der Informationssicherheit. Mit uns können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der Auslegung der Vorschriften und der Leitlinien der Datenschutzbehörde ist – und so das Risiko von Geldbußen minimiert (die – zur Erinnerung – bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des Jahresumsatzes betragen können, je nachdem, welcher Wert höher ist).
Smart Contracts
Smart Contracts, auch „intelligente Verträge“ genannt, sind Computerprogramme, die bestimmte Handlungen automatisch ausführen, sobald festgelegte Bedingungen erfüllt sind – meist basierend auf Blockchain-Technologie. Ihr Potenzial ist enorm – sie können die Vertragserfüllung in Branchen wie Fintech (z. B. automatische Auszahlung von Versicherungsleistungen), Logistik (Verfolgung und Bestätigung von Lieferungen) oder Energie (Abrechnung in Smart-Grid-Netzen) automatisieren.
Allerdings bringen Smart Contracts auch rechtliche Herausforderungen mit sich: Das traditionelle Vertragsrecht kommt mit dem Fehlen einer einheitlichen, physischen Gerichtsbarkeit für Blockchain kaum hinterher – es ist schwierig festzustellen, welchem Recht ein weltweit operierender, sich selbst ausführender Vertrag unterliegt. Es entstehen Durchsetzbarkeitsprobleme – was, wenn der Code einen Fehler enthält oder eine Vertragspartei behauptet, der selbst ausführende Vertrag sei ungültig?
Unser Team analysiert den Einsatz von Smart Contracts im Kontext der geltenden Rechtslage – wir zeigen auf, wie intelligente Verträge rechtskonform gestaltet werden können (z. B. durch Integration eines „Oracle“-Mechanismus zur Streitbeilegung oder von Klauseln, die menschliches Eingreifen ermöglichen). Wir unterstützen Projekte auf Basis von Smart Contracts, indem wir hybride Verträge entwickeln, die Elemente traditioneller Vereinbarungen mit automatisierter Ausführung im Code verbinden. So können die technologischen Innovationen unserer Mandanten sicher im rechtlichen Rahmen agieren.
Cyberermittlungen
Wir bieten auch Dienstleistungen an der Schnittstelle von Recht und digitaler Forensik an. Cyberermittlungen dienen der Aufklärung von Tätern und Umständen bei Computervorfällen – wie Systemeinbrüchen, Datenlecks, Internetbetrug oder Diebstahl von Kryptowährungen. Wir arbeiten mit erfahrenen IT-Forensikern zusammen, um digitale Beweise (Systemprotokolle, Festplattenabbilder, Spuren im Netz) in einer Weise zu sichern, die den prozessualen Anforderungen entspricht.
Wir unterstützen zudem bei der Wiederherstellung verlorener Daten sowie bei der Analyse nach Sicherheitsvorfällen (Post-Incident Review), um Lehren zu ziehen und künftige Schutzmaßnahmen zu verbessern. Unsere Tätigkeit kann auch eine enge Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden umfassen, um Cyberkriminelle zur Rechenschaft zu ziehen. Für Geschäftskunden führen wir interne Ermittlungen bei Verdacht auf Mitarbeiterdelikte oder IT-Sabotage durch. All dies erfolgt unter Wahrung höchster Diskretion und mit größter Sorgfalt für die rechtlichen Interessen unserer Mandanten.
Unsere Dienstleistungen
Im Rahmen von MB/AI bieten wir eine Reihe spezialisierter Beratungs- und Implementierungsleistungen an:
Sicherheitsaudit
Wir führen umfassende Cybersecurity-Audits für Unternehmen und Institutionen durch. Wir überprüfen die Sicherheit der IT-Infrastruktur, Systemkonfigurationen, internen Verfahren sowie das Bewusstsein der Mitarbeiter. Nach dem Audit liefern wir einen Bericht mit einer Liste von Schwachstellen und Verwundbarkeiten sowie Empfehlungen für organisatorische und technische Korrekturmaßnahmen.
Implementierung von Smart Contracts
Wir unterstützen Kunden (z. B. Fintechs, Blockchain-Startups) bei der rechtlichen und technischen Umsetzung von Smart Contracts. Wir analysieren geplante Funktionalitäten im Hinblick auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z. B. Zahlungsdiensterichtlinie, Verbraucherschutz, Finanzrecht). In Zusammenarbeit mit Entwicklern helfen wir, Vertragsbedingungen so zu gestalten, dass ihre Implementierung im Code eindeutig und sicher ist. Wir erstellen auch Klauseln in traditionellen Verträgen, die Smart Contracts begleiten (sogenannter Wet Code zu Dry Code), um die Interessen des Kunden zu schützen.
Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen
Wir beraten bei der Auswahl und Implementierung technischer Schutzmaßnahmen für Daten und Systeme – insbesondere für Anwaltskanzleien und Unternehmen der Rechtsbranche, bei denen Vertraulichkeit von entscheidender Bedeutung ist. Wir helfen bei der Einführung von Lösungen wie Festplatten- und Kommunikationsverschlüsselung, DLP-Systemen (Data Loss Prevention), Zwei-Faktor-Authentifizierung, sicheren Backups und Zugriffsverwaltung. Zudem erstellen wir Notfall- und Kontinuitätspläne (Business Continuity Plan) sowie Pläne zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
LegalTech-Werkzeuge
Wir unterstützen Kanzleien und Rechtsabteilungen bei der Einführung moderner IT-Werkzeuge zur Effizienzsteigerung der juristischen Arbeit. Wir beraten bei der Auswahl und Konfiguration von Software für das Fall- und Dokumentenmanagement, Systemen zur Rechtsprechungsrecherche und AI-Legal-Research, Lösungen zur Dokumentenautomatisierung (Document Assembly) sowie beim Einsatz von KI zur Vertragsprüfung. Wir sorgen für eine reibungslose Umsetzung und schulen das Personal im Umgang mit den neuen Tools.
Unterstützung für Justizbehörden
Im Rahmen von MB/AI bieten wir auch einzigartige Dienstleistungen zur Unterstützung von Justizbehörden und Verfahrensbeteiligten an – insbesondere an der Schnittstelle von Insolvenzrecht und neuen Technologien:
Vermögenssuche in der Blockchain
Wir unterstützen Insolvenzverwalter und Gläubiger bei der Aufspürung von Vermögenswerten von Schuldnern, die in Kryptowährungen versteckt sind. Dank unserer Kontakte und Analysetools können wir mit dem Schuldner verbundene Kryptowallets identifizieren, Transaktionsverläufe nachverfolgen und Orte (Börsen, Wechselstuben) benennen, an denen diese Vermögenswerte liquidiert werden können.
Aufspüren von Vermögenswerten bei ausländischen Banken
In Zusammenarbeit mit einem internationalen Partnernetzwerk können wir bei der Lokalisierung von Bankkonten und anderen Finanzvermögenswerten von Schuldnern im Ausland helfen. Wir bereiten Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden vor und beraten, wie entdeckte Auslandsvermögenswerte wirksam gesichert werden können (einschließlich Rückführung aus Steueroasen).
Cyberermittlungen in Zusammenarbeit mit Experten
Bei Verdacht, dass ein Schuldner Vermögenswerte mithilfe von Cyberkriminalität beiseitegeschafft hat (z. B. Diebstahl von Geldern aus dem eigenen Unternehmen, Ransomware-Angriff auf Firmendaten), stellen wir spezialisierte Teams aus Juristen und IT-Forensikern zusammen. Deren Aufgabe ist es, den Vorfall aufzuklären, Beweise zu sichern und rechtliche Möglichkeiten zur Rückgewinnung der verlorenen Vermögenswerte aufzuzeigen.
Unser Cyber-Team
Bei der Umsetzung der oben genannten Aufgaben spielen unsere Spezialisten eine entscheidende Rolle, die juristisches und IT-Fachwissen vereinen:
- Qualifizierter Restrukturierungsberater, Mitglied der Nationalen Kammer der Restrukturierungsberater.
- Absolvent der Fakultät für Rechtswissenschaften und Verwaltung der Jagiellonen-Universität (2016).
- LL.M.-Abschluss an der Universität Heidelberg (DAAD-Stipendium).
- Derzeit arbeitet er an einer Doktorarbeit über Smart Contracts und Blockchain im Insolvenzrecht.
- Spezialist für Gesellschafts-, Insolvenz- und Restrukturierungsrecht.
- Tätig als Aufseher oder Verwalter in über 100 Restrukturierungsverfahren in ganz Polen.
- Vorsitzender des Ausschusses für Neue Technologien bei der Rechtsanwaltskammer Krakau.
Wir arbeiten dauerhaft mit einer Gruppe vertrauenswürdiger Spezialisten zusammen (darunter Systemarchitekten, Blockchain-Entwickler, KI-Experten und zertifizierte CISSP-Sicherheitsauditoren). Für bestimmte Projekte treten sie dem MB/AI-Team bei, um unseren Mandanten die bestmöglichen technologischen Lösungen zu bieten.