Immer mehr ausländische Investoren und Unternehmer – insbesondere aus dem deutschsprachigen Raum – betreiben Gesellschaften in Polen oder halten Beteiligungen an polnischen Unternehmen. Wenn Liquiditätsprobleme auftreten, stellt sich schnell die Frage: Wie funktioniert ein polnisches Restrukturierungsverfahren für Ausländer? Welche Rechte und Pflichten haben ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer? Und wie kann man das Verfahren effizient und ohne Sprachbarrieren steuern?
In diesem Leitfaden erklären wir die wichtigsten Punkte aus der Praxis der Kanzlei MB/LAW.
Warum polnische Restrukturierungsverfahren für Ausländer besonders relevant sind
Polen verzeichnete 2025 einen historischen Höchststand von über 5.100 eröffneten Restrukturierungsverfahren. Mehr als 93 % davon sind Verfahren zur Bestätigung eines Vergleichs (Postępowanie o zatwierdzenie układu – PZU). Viele dieser Verfahren betreffen Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern oder Geschäftsführern.
Für Ausländer gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für polnische Unternehmer. In der Praxis entstehen jedoch zusätzliche Herausforderungen:
- Sprachbarriere und digitale Kommunikation über das Krajowy Rejestr Zadłużonych (KRZ)
- Persönliche Haftung ausländischer Geschäftsführer nach Art. 299 KSH
- Abstimmung mit dem COMI (Centre of Main Interests) nach der EU-Insolvenzverordnung
- Vertretung und Vollmachten aus dem Ausland
Die vier polnischen Restrukturierungsverfahren im Überblick (für ausländische Beteiligte).
| Verfahren | Typische Dauer | Schutz vor Zwangsvollstreckung | Eingriff in die Geschäftsführung | Besonders geeignet für ausländische Investoren |
| Verfahren zur Bestätigung eines Vergleichs (PZU) | 3–6 Monate | Nur bei Bekanntmachung | Gering | Sehr hoch (schnell, flexibel, diskret möglich) |
| Beschleunigtes Vergleichsverfahren | 4–8 Monate | Ja | Mittel | Hoch |
| Vergleichsverfahren | 8–14 Monate | Ja | Mittel | Mittel |
| Sanierungsverfahren | 12–24 Monate | Stark | Stark (Verwalter) | Bei komplexen Fällen |
Das PZU ist für ausländische Gesellschafter meist die erste Wahl – insbesondere in der Variante ohne Bekanntmachung, wenn Diskretion gewünscht ist.
Wichtige praktische Hinweise für ausländische Unternehmer und Geschäftsführer
1. Persönliche Haftung ausländischer Geschäftsführer
Ausländische Vorstandsmitglieder einer polnischen Sp. z o.o. haften nach Art. 299 KSH persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn sie nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag gestellt oder ein Restrukturierungsverfahren eingeleitet haben. Die Restrukturierung ist oft der beste Weg, diese Haftung zu begrenzen.
2. Vertretung und Vollmachten
Ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer können sich durch einen polnischen Rechtsanwalt oder lizenzierten Restrukturierungsberater vertreten lassen. Eine notariell beglaubigte und (falls erforderlich) apostillierte Vollmacht ist in der Regel ausreichend.
3. Digitale Kommunikation über KRZ
Seit 2021 läuft die Kommunikation in Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren fast ausschließlich über das elektronische System KRZ. Ausländer benötigen hierfür in der Praxis lokale Unterstützung.
4. COMI und grenzüberschreitende Aspekte
Bei polnischen Tochtergesellschaften deutscher oder anderer EU-Muttergesellschaften liegt das COMI in der Regel in Polen. Parallelverfahren im Heimatland müssen sorgfältig koordiniert werden (EU-InsVO 2015/848).
5. Sprache und Dokumentation
Alle formellen Eingaben und Abstimmungen erfolgen auf Polnisch. Eine professionelle Übersetzung und lokale Begleitung sind entscheidend, um Fristen nicht zu versäumen.
Häufige Fehler ausländischer Investoren
- Zu spätes Handeln – die persönliche Haftung der Geschäftsführer steigt mit jedem Tag.
- Unterschätzung der 15-%-Grenze streitiger Forderungen im PZU.
- Fehlende Abstimmung mit dem polnischen Restrukturierungsberater und der Muttergesellschaft.
- Annahme, dass deutsche oder österreichische Standards 1:1 übertragbar sind.
FAQ
Wie läuft eine Restrukturierung in Polen für ausländische Gesellschafter ab?
Grundsätzlich nach denselben Regeln wie für polnische Unternehmer. Praktisch entscheidend sind lokale Vertretung, KRZ-Zugang und die rechtzeitige Einleitung des Verfahrens.
Haften ausländische Geschäftsführer einer polnischen Sp. z o.o. persönlich?
Ja, nach Art. 299 KSH, wenn sie nicht rechtzeitig Restrukturierung oder Insolvenz einleiten.
Kann ein ausländischer Gläubiger oder Gesellschafter am polnischen Verfahren teilnehmen?
Ja. Die Teilnahme erfolgt über das KRZ. Fristen für ausländische Beteiligte sind teilweise länger.
Braucht man als Ausländer einen polnischen Anwalt für die Restrukturierung?
Nicht zwingend, aber in der Praxis dringend empfohlen – insbesondere wegen Sprache, KRZ und Fristen.
Welche Restrukturierungsart ist für ausländische Investoren am besten geeignet?
In den meisten Fällen das Verfahren zur Bestätigung eines Vergleichs (PZU), ggf. ohne Bekanntmachung.
Wie lange dauert eine Restrukturierung in Polen 2026?
Beim PZU typischerweise 3–6 Monate bis zur gerichtlichen Bestätigung des Vergleichs.
Michał Burek, LL.M. — Rechtsanwalt (radca prawny), qualifizierter Restrukturierungsberater, Eigentümer und Vorstandsvorsitzender der Kanzlei MB/LAW.
Er ist spezialisiert auf Gesellschaftsrecht, Restrukturierung und Insolvenz von Unternehmen sowie die Betreuung grenzüberschreitender Projekte (Polen–Deutschland–Europa).
Als qualifizierter Restrukturierungsberater und Mitglied der Polnischen Kammer der Restrukturierungsberater führt er Restrukturierungsverfahren (einschließlich Verfahren zur Bestätigung eines Vergleichs – PZU, Sanierungs- und Vergleichsverfahren) sowie Insolvenzverfahren für kleine und große Unternehmen in ganz Polen durch. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung im Schutz von Vorstandsmitgliedern vor zivil- und strafrechtlicher Haftung (insbesondere nach Art. 299 des polnischen Handelsgesetzbuchs – KSH) sowie in Verhandlungen mit Gläubigern und Finanzinstituten.
Absolvent der Fakultät für Recht und Verwaltung der Jagiellonen-Universität (2016) sowie des LL.M.-Programms an der Universität Heidelberg (DAAD-Stipendium). Er verbindet eine solide akademische Ausbildung mit praktischer Geschäftserfahrung und bietet Unternehmern dadurch umfassende, maßgeschneiderte Lösungen – von der laufenden rechtlichen Betreuung von Gesellschaften und Start-ups über die Restrukturierung von Verbindlichkeiten und die Beschaffung von Überbrückungsfinanzierungen bis hin zur grenzüberschreitenden Beratung in den Sprachen Polnisch, Englisch und Deutsch.
Bei MB/LAW baut er ein Expertenteam auf, das sich auch auf die Einhaltung digitaler Regulierungen (AI Act, NIS2, DSGVO, Data Act, Cyber Resilience Act) sowie auf Fragen neuer Technologien spezialisiert und den Mandanten eine „One-Stop-Shop“-Unterstützung in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Restrukturierungsrecht und Compliance bietet.
Quellen
- Prawo restrukturyzacyjne (Dz.U. 2026 poz. 533)
- EU-Insolvenzverordnung (Verordnung (EU) 2015/848)
- Daten des Centralnego Ośrodka Informacji Gospodarczej (COIG) und MGBI zu Restrukturierungsverfahren 2025
- Praxis der Kanzlei MB/LAW in grenzüberschreitenden Mandaten



