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Aktenzeichen: EL1E/GRz/47/2023


Die Kanzlei MB/LAW freut sich, über einen weiteren Erfolg zu berichten – das abgeschlossene Verfahren zur Bestätigung eines Restrukturierungsplans für ein Unternehmen aus der Branche für Holzverkauf und -transport.

Die Schuldnerin betreibt ein Einzelunternehmen, das umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Ankauf, Verkauf und Transport von Holz anbietet. Das Unternehmen ist in zwei Segmenten tätig – Holzhandel und Transport innerhalb Polens. Die Hauptkunden sind große Industrieunternehmen, wobei in den letzten Jahren auch kleinere Abnehmer gewonnen wurden, um die Kundenbasis zu diversifizieren.

 

Die finanziellen Probleme begannen im Jahr 2021 nach einer persönlichen Tragödie – dem Tod des Ehemanns der Schuldnerin, der das Unternehmen mitgeführt hatte. Die Unterbrechung in der Buchhaltung und Verwaltung führte zu wachsender Verschuldung und Liquiditätsproblemen. Zusätzliche Belastungen ergaben sich durch hohe ZUS-Beiträge sowie Probleme im Steuersystem.

 

Nach eingehender rechtlich-finanzieller Analyse durch das Team der Kanzlei MB/LAW unter der Leitung von RA Michał Burek, LL.M. (zugelassener Restrukturierungsberater, Lizenz-Nr. 1665), wurde ein Verfahren zur Bestätigung eines Sanierungsplans (PZU) empfohlen. Es wurden gezielte Vergleichsvorschläge erarbeitet, die sowohl die Interessen der Gläubiger berücksichtigten als auch eine reale Fortführung des Unternehmens ermöglichten.

 Ergebnis der Kanzleiarbeit:

    • Der Sanierungsplan wurde angenommen und am 25. Januar 2024 rechtskräftig durch das Amtsgericht Elblągbestätigt.
    • Gesetzliche und Strafzinsen wurden vollständig erlassen – für mehrere Gläubigergruppen.
    • Tilgungspläne wurden auf bis zu 96 Monate gestreckt – insbesondere bei hohen Bankverbindlichkeiten.
  • Die Rückzahlungsraten wurden an die Liquiditätsfähigkeit der Schuldnerin angepasst; die monatliche Belastung verringerte sich um über zehntausend Złoty

 

Obwohl nicht in allen Gläubigergruppen die erforderliche Mehrheit erreicht wurde, waren die Voraussetzungen von Art. 119 Abs. 3 des Restrukturierungsgesetzes erfüllt. Der durchgeführte Private-Gläubiger-Test bestätigte, dass der Plan den Gläubigern eine bessere Befriedigung bietet als ein hypothetisches Insolvenzverfahren.


Wenn Ihr Unternehmen in einer schwierigen Lage ist – mit Schulden, Problemen mit Behörden, ZUS oder Banken – wenden Sie sich an uns. Die Kanzlei MB/LAW erstellt einen maßgeschneiderten Sanierungsplan, führt Verhandlungen mit Gläubigern, entwickelt realistische Tilgungspläne und hilft Ihnen, einen Neustart im Geschäftsleben zu ermöglichen